Scotty Racing Products — Automotive & Motorcycle Trade
⚠ Wichtiger Hinweis — Ausschließlich Rennstreckenbetrieb
Alle Produkte, Umbauten, Tuning-Maßnahmen und Dienstleistungen von Scotty Racing Products sind ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Rennstrecken bestimmt und nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Mit der Beauftragung bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, die bearbeiteten Fahrzeuge und Bauteile nicht im öffentlichen Straßenverkehr zu betreiben.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Scotty Racing Products, Römerstraße 13, 53518 Herschbroich (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Reparatur-, Wartungs-, Tuning- und sonstige Werkleistungen sowie den Verkauf von Teilen und Zubehör.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
(3) Termine werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung vergeben.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (sofern anwendbar).
(2) Shop-Bestellungen und Lehrgangsanmeldungen sind per Vorkasse zu bezahlen. Die Bankverbindung wird nach Eingang der Bestellung per E-Mail mitgeteilt.
(3) Werkstattleistungen sind nach Fertigstellung und Übergabe des Fahrzeugs sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.
(5) Der Auftragnehmer behält sich ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug und den eingebauten Teilen vor, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist (§ 647 BGB).
(1) Werkstattarbeiten werden nach bestem Wissen und Können sowie nach dem Stand der Technik ausgeführt.
(2) Zusätzliche Arbeiten, die sich bei der Ausführung als notwendig erweisen, werden nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber durchgeführt. Bei nicht erreichbaren Auftraggebern kann der Auftragnehmer dringende Arbeiten bis zu einem Betrag von 10 % des vereinbarten Auftragsvolumens selbstständig ausführen.
(3) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Teile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch verwendet. Eine Gewährleistung für diese Teile ist ausgeschlossen.
(1) Sämtliche Leistungen — insbesondere ECU-Optimierung, Fahrwerkstuning, Motorinstandsetzung sowie alle verkauften Produkte — sind ausschließlich für den Einsatz auf abgesperrten Motorsportveranstaltungen und Rennstrecken bestimmt.
(2) Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber schriftlich, dass die Arbeiten und Produkte nicht für Fahrzeuge verwendet werden, die im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind oder betrieben werden sollen.
(3) Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die Konsequenzen einer etwaigen Nutzung im Straßenverkehr. Eine Haftung des Auftragnehmers hierfür ist ausgeschlossen.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
(3) Eine Haftung für Tuningmaßnahmen, die die Straßenzulassung, den Versicherungsschutz oder die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs beeinflussen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für die Konsequenzen gegenüber Behörden und Versicherungen.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(1) Für Werkleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Abnahme gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB.
(2) Vom Auftraggeber beigestellte Teile, Verbrauchsmaterial (Dichtungen, Schmierstoffe etc.) sowie Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgenommen.
(3) Die Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Nutzung, Eigeneingriffen durch den Auftraggeber oder Dritte sowie bei Rennstreckenunfällen.
(4) Für verkaufte Neuteile gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren (§ 438 BGB). Bei Gebrauchtteilen wird die Gewährleistung auf 1 Jahr beschränkt.
(1) Fahrzeuge werden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung angenommen.
(2) Der Auftragnehmer haftet für abgestellte Fahrzeuge nur bei nachgewiesenem Verschulden seines Personals.
(3) Wird ein Fahrzeug nach Fertigstellung nicht innerhalb von 14 Werktagen abgeholt, kann der Auftragnehmer Standgebühren in Höhe von 10,00 € pro Tag in Rechnung stellen.
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 355 BGB), sofern die Ware unbenutzt und unbeschädigt ist.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt für Produkte, die speziell auf Kundenwunsch angefertigt oder angepasst wurden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
(3) Das Widerrufsrecht gilt nicht für bereits erbrachte Werkleistungen sowie für verbrauchte Materialien.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts wenden Sie sich an: scottyracingproducts@gmail.com
Eingebaute und gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Teile zu veräußern oder zu belasten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung sowie den Vorgaben der DSGVO und des BDSG.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Mai 2026 — Scotty Racing Products, Römerstraße 13, 53518 Herschbroich